Ein Querschnitt unseres Angebotes und einige Hinweise über unsere Leistungen.
Wie darf man sich die Baumfällung durch unsere Fachleute in Segeberg vorstellen?
Bei einer Baumfällung ist grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Als Grundlage wird fast immer ein Gutachten mit entsprechender Empfehlung vorausgesetzt. Geschulte Baumgutachter beurteilen den Baum auf seine Verkehrssicherheit. Wird nachgewiesen, dass der Baum ein Gefährdungspotential hat, wird eine Fällgenehmigung ausgesprochen. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die Zeiten vor, in denen die Baumfällung gestattet ist. Um die Pflanzen- und Tierwelt zu sichern, sind Fällungen in der Regel von März bis September untersagt. Liegt eine Gefährdung vor, so können unter Umständen Ausnahmeregelungen zuerkannt werden. Beachten Sie aus diesem Grund bitte immer die für Segeberg geltenden Vorschriften und Verordnungen. Sehr gerne machen sich unsere qualifizierten Fachkräfte direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie fachlich versiert und informieren Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Wie eine fachgerechte Baumfällung abläuft:
- Begutachtung – Die Bäume werden hinsichtlich Größe, Zustand und Umgebung sorgfältig überprüft.
- Genehmigung – Es wird abgeklärt, ob eine behördliche Genehmigung notwendig.
- Planung – Die Vorgehensweise der Fällung wird unter Heranziehung von Umgebung und Sicherheit festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Fällbereich wird abgesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden beseitigt, um genügend Arbeitsraum zu gewährleisten.
- Fälltechnik – Je nach Standort wird die geeignete Fällmethode festgelegt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird geprüft und fachgerecht gefällt oder abschnittsweise zerlegt.
- Astentfernung – Äste werden nach oder während der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Äste und Stamm werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Holz und Schnittgut wird fachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Stumpf wird auf Wunsch entfernt oder gefräst.
- Flächenreinigung – Die Arbeitsfläche wird von Resten und Schnittgut befreit.
- Entsorgung – Grünabfälle und Holz werden umweltgerecht entsorgt oder verwertet.
- Nachbearbeitung – Die Fläche wird für eine Neunutzung vorbereitet.
Die Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Seite angelegt, auf die der Baum kippen soll. Unsere Fachkräfte schneiden mit einer drehzahlstarken Kettensäge als Erstes eine Kerbe von knapp 45 Grad ins Holz. Im Fachjargon spricht man hier vom sog. Fallkerb. Der Durchmesser des Fallkerbs beläuft sich in Abhängigkeit von der Größe des Baumes etwa 1/5 bis 1/3 des Stammdurchmessers. Die Kerbe bestimmt die Fallrichtung des Baumes und ist wesentlich, damit der Baum wirklich in die erhoffte Richtung kippt. Bevor mit dem Fällen des Baumes gestartet wird, ist es von besonderer Bedeutung, den jeweiligen Fallwinkel und die genaue Falllänge zu ermitteln. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Baum im Fallen Beschädigungen an Außenanlagen oder Gebäuden verursacht. Daher ist es ratsam, immer einen fachkundigen Spezialisten mit dem Auftrag zu betrauen. Je größer ein der Baum ist, desto größer ist auch ein eventueller Schaden. Mitunter ist es auch anzuraten, den Baum vor der Fällung auszudünnen und größere Äste zu entfernen. Mit einem solchen vorbereitenden Arbeitsschritt minimiert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.
