Ein Querschnitt unseres Angebotes und einige Hinweise über unsere Leistungen.
Wie lässt sich eine Baumfällung in Quickborn durch unsere Fachkräfte beschreiben?
Bei einer Baumfällung ist in der Regel eine amtliche Genehmigung erforderlich. Als Entscheidungsgrundlage wird fast immer ein qualifiziertes Gutachten mit entsprechender Empfehlung gefordert. Qualifizierte Baumgutachter beurteilen Bäume auf ihre Verkehrssicherheit. Wird nachgewiesen, dass der Baum eine Gefahr darstellt, wird eine Fällgenehmigung erteilt. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die Zeiträume, in denen eine Baumfällung erlaubt ist. Um die Tier- und Pflanzenwelt zu sichern, sind Fällungen grundsätzlich von März bis September verboten. Liegt eine Gefährdung vor, so können unter Umständen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Beachten Sie deswegen bitte immer die für Quickborn geltenden Verordnungen und Vorschriften. Sehr gerne machen sich unsere geschulten Fachleute direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie fachkompetent und informieren Sie über Ihre jeweiligen Möglichkeiten.
Wie eine fachgerechte Baumfällung abläuft:
- Begutachtung – Die Bäume werden hinsichtlich Zustand, Größe und Umfeld sorgfältig geprüft.
- Genehmigung – Es wird geklärt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Planung – Die Art und Weise der Baumfällung wird unter Heranziehung von Sicherheit und Umgebung festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Fällbereich wird gesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden beseitigt, um ausreichend Arbeitsraum zu schaffen.
- Fälltechnik – Je nach Standort wird die geeignete Methode bestimmt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird geprüft und sachgerecht gefällt oder abschnittsweise abgetragen.
- Astentfernung – Das Astwerk wird nach oder während der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Äste und Stamm werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Schnittgut und Holz wird sachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Baumstumpf wird auf Wunsch entfernt oder gefräst.
- Flächenreinigung – Die Arbeitsfläche wird von Resten und Schnittgut befreit.
- Entsorgung – Holz und Grünabfälle werden umweltkonform entsorgt oder verwertet.
- Nachbearbeitung – Die Arbeitsfläche wird für eine Neunutzung vorbereitet.
Die Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Seite angelegt, auf die der Baum kippen soll. Unsere Fachkräfte schneiden mit einer drehzahlstarken Kettensäge zunächst eine Kerbe von knapp 45 Grad in den Stamm. Im Fachjargon spricht man hierbei vom sog. Fallkerb. Der Radius dieses Fallkerbs beläuft sich in Abhängigkeit von der Größe des Baumes knapp 1/3 bis 1/5 der Stammdicke. Die Kerbe definiert die Fallrichtung des Baumes und ist wichtig, damit der Baum tatsächlich in die gewünschte Richtung fällt. Bevor mit dem Fällen des Baumes begonnen wird, ist es von großer Bedeutung, den korrekten Fallwinkel und die genaue Falllänge zu errechnen. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Baum im Fallen Beschädigungen an Häusern oder Außenbereichen bewirkt. Aus diesem Grunde ist es anzuraten, immer einen erfahrenen Spezialisten mit den Aufgaben zu betrauen. Je dicker und größer ein der Baum ist, desto größer ist auch der möglicher Schaden. Mitunter ist es auch anzuraten, den Baum vor dem Fällen auszudünnen und dickere Äste zu entfernen. Auf diese Weise verringert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.
