Ein kleiner Querschnitt unseres Angebotsportfolios und einige Informationen über unsere Leistungen.
Wie lässt sich eine Baumfällung in Kreis Pinneberg durch unsere Fachkräfte beschreiben?
Bei einer Baumfällung ist in der Regel eine behördliche Genehmigung Voraussetzung. Als Grundlage wird zumeist ein Gutachten mit entsprechender Empfehlung vorausgesetzt. Geschulte Baumgutachter beurteilen den Baum auf seine Verkehrssicherheit. Wird nachgewiesen, dass der Baum eine potentielle Gefahr ist, wird eine Fällgenehmigung erteilt. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die Zeiträume, in denen die Baumfällung gestattet ist. Um die Tier- und Pflanzenwelt zu sichern, sind Baumfällungen in der Regel von März bis September nicht erlaubt. Liegt ein Gefährdungspotential vor, so können ggfs. Ausnahmeregelungen zuerkannt werden. Beachten Sie deswegen bitte immer die für Kreis Pinneberg geltenden Verordnungen und Vorschriften. Sehr gerne machen sich unsere geschulten Fachkräfte direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung idealerweise organisiert werden kann. Wir beraten Sie fachlich versiert und informieren Sie über Ihre jeweiligen Möglichkeiten.
Wie eine fachgerechte Baumfällung abläuft:
- Begutachtung – Die Bäume werden hinsichtlich Zustand, Größe und Umgebung sorgfältig überprüft.
- Genehmigung – Es wird abgeklärt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Planung – Die Art und Weise der Baumfällung wird unter Heranziehung von Sicherheit und Umgebung festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Fällbereich wird abgesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden entfernt, um genügend Arbeitsraum zu schaffen.
- Fälltechnik – Je nach Standort wird die geeignete Fällmethode festgelegt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird kontrolliert und fachgerecht gefällt oder abschnittsweise abgetragen.
- Astentfernung – Äste werden nach oder während der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Stamm und Äste werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Schnittgut und Holz wird fachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Baumstumpf wird auf Wunsch entfernt oder gefräst.
- Flächenreinigung – Die Fällfläche wird von Resten und Schnittgut befreit.
- Entsorgung – Holz und Grünabfälle werden umweltgerecht verwertet oder entsorgt.
- Nachbearbeitung – Die Arbeitsfläche wird für eine neue Nutzung vorbereitet.
Die Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Seite angesetzt, auf die der Baum aufschlagen soll. Unsere Fachkräfte schneiden mit einer drehzahlstarken Kettensäge in einem ersten Arbeitsschritt eine Kerbe von knapp 45 Grad ins Holz. Im Fachjargon spricht man an dieser Stelle vom sogenannten Fallkerb. Der Radius des Fallkerbs beläuft sich in Abhängigkeit von der Größe des Baumes etwa 1/3 bis 1/5 des Stammdurchmessers. Die Kerbe bestimmt die Fallrichtung des Baumes und ist wesentlich, damit der Baum tatsächlich in die richtige Richtung kippt. Bevor mit dem Fällen des Baumes begonnen wird, ist es von überragender Bedeutung, den jeweiligen Fallwinkel und die exakte Falllänge zu ermitteln. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Baum im Fallen Schäden an Außenanlagen oder Gebäuden verursacht. Aus diesem Grunde ist es ratsam, immer einen qualifizierten Spezialisten mit dem Auftrag zu betrauen. Je größer und dicker ein der Baum ist, desto größer ist ein eventueller Schaden. Zuweilen muss auch dazu geraten werden, den Baum vor dem Fällen auszulichten und dickere Äste zu entfernen. Mit einem solchen vorbereitenden Arbeitsschritt minimiert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.
