Ein kleiner Querschnitt unseres Angebotsportfolios und einige Hinweise über unsere Leistungen.
Wie darf man sich die Baumfällung durch unsere Fachleute in Herzogtum Lauenburg vorstellen?
Bei einer Baumfällung ist in der Regel eine offizielle Erlaubnis Voraussetzung. Als Entscheidungsgrundlage wird meist ein Fachgutachten mit entsprechender Empfehlung vorausgesetzt. Geschulte Baumgutachter beurteilen den Baum auf seine Verkehrssicherheit. Wird anerkannt, dass der Baum ein Gefährdungspotential hat, wird eine Fällgenehmigung erteilt. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Zeiten, in denen die Baumfällung gestattet ist. Um die Tier- und Pflanzenwelt zu sichern, sind Baumfällungen regelmäßig von März bis September nicht gestattet. Liegt eine Gefährdung vor, so können auch Ausnahmeregelungen erteilt werden. Beachten Sie aus diesem Grund bitte immer die für Herzogtum Lauenburg geltenden Verordnungen und Vorschriften. Gerne machen sich unsere geschulten Fachleute direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie kompetent und informieren Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Wie eine fachgerechte Baumfällung abläuft:
- Begutachtung – Der Baum wird hinsichtlich Größe, Zustand und Umgebung sorgfältig überprüft.
- Genehmigung – Es wird geklärt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Planung – Die Art und Weise der Fällung wird unter Heranziehung von Sicherheit und Umgebung festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Fällbereich wird abgesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden beseitigt, um genügend Arbeitsraum zu schaffen.
- Fälltechnik – Je nach Standort wird die passende Methode bestimmt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird geprüft und fachgerecht gefällt oder abschnittsweise zerlegt.
- Astentfernung – Das Astwerk wird während oder nach der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Äste und Stamm werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Holz und Schnittgut wird fachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Stumpf wird auf Wunsch gefräst oder entfernt.
- Flächenreinigung – Die Arbeitsfläche wird von Schnittgut und Resten befreit.
- Entsorgung – Grünabfälle und Holz werden umweltgerecht entsorgt oder verwertet.
- Nachbearbeitung – Die Fläche wird für eine neue Nutzung vorbereitet.
Die stabile Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Baumseite angesetzt, auf die der Baum kippen soll. Unser Fachpersonal schneidet mit einer leistungsstarken Kettensäge in einem ersten Arbeitsschritt eine Kerbe von etwa 45 Grad in das Holz. In der Fachsprache spricht man hier vom sogenannten Fallkerb. Der Durchmesser dieses Fallkerbs beläuft sich abhängig von der Größe des Baumes knapp 1/5 bis 1/3 des Stammdurchmessers. Die Kerbe bestimmt die Fallrichtung des Baumes und ist zentral, damit der Baum tatsächlich in die erhoffte Richtung kippt. Bevor mit der Fällung begonnen wird, ist es von großer Bedeutung, den richtigen Fallwinkel und die genaue Falllänge zu errechnen. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Baum beim Aufschlagen Schäden an Häusern oder Außenbereichen verursacht. Deswegen ist es zu empfehlen, immer einen qualifizierten Spezialisten mit der Aufgabe zu betrauen. Je dicker und größer ein der Baum ist, desto größer ist auch der eventueller Schaden. Mitunter ist es auch anzuraten, den Baum vor der Fällung auszudünnen und dickere Äste zu entfernen. Auf diese Weise verringert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.
