Ein Ausschnitt unseres Angebotes und einige Informationen über unsere Leistungen.
Was ist das Besondere an einer Baumfällung durch das Eiffert-Team in Groß Grönau?
Bei einer Baumfällung ist üblicherweise eine amtliche Erlaubnis erforderlich. Als Grundlage wird zumeist ein Fachgutachten mit entsprechender Empfehlung verlangt. Zertifizierte Baumgutachter bewerten die Bäume auf ihre Verkehrssicherheit. Wird festgestellt, dass der Baum eine potentielle Gefahr ist, wird eine Fällgenehmigung ausgesprochen. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die Zeiträume, in denen eine Baumfällung erlaubt ist. Um die Tier- und Pflanzenwelt zu beschützen, sind Baumfällungen meist vom 01. März bis 30. September nicht gestattet. Liegt eine Gefährdung vor, so können auch Ausnahmegenehmigungen zuerkannt werden. Beachten Sie darum bitte immer die für Groß Grönau geltenden Vorschriften und Verordnungen. Sehr gerne machen sich unsere qualifizierten Fachleute direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie fachlich versiert und informieren Sie über Ihre jeweiligen Möglichkeiten.
Wie eine professionelle Baumfällung vorgenommen wird:
- Begutachtung – Der Baum wird hinsichtlich Zustand, Größe und Umgebung sorgfältig überprüft.
- Genehmigung – Es wird geklärt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Planung – Die Vorgehensweise der Baumfällung wird unter Heranziehung von Sicherheit und Umgebung festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Fällbereich wird gesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden beseitigt, um genügend Arbeitsraum zu gewährleisten.
- Fälltechnik – Je nach Standort wird die passende Methode festgelegt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird kontrolliert und fachgerecht gefällt oder abschnittsweise abgetragen.
- Astentfernung – Das Astwerk wird während oder nach der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Stamm und Äste werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Schnittgut und Holz wird fachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Stumpf wird auf Wunsch gefräst oder entfernt.
- Flächenreinigung – Die Fällfläche wird von Resten und Schnittgut befreit.
- Entsorgung – Holz und Grünabfälle werden umweltgerecht entsorgt oder verwertet.
- Nachbearbeitung – Die Fläche wird für eine neue Nutzung vorbereitet.
Die stabile Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Seite angelegt, auf die der Baum aufschlagen soll. Unser Fachpersonal schneidet mit einer drehzahlstarken Kettensäge als Erstes eine Kerbe von knapp 45 Grad in den Stamm. In der Fachsprache spricht man an dieser Stelle vom sog. Fallkerb. Der Radius des Fallkerbs beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Baumes zirka 1/5 bis 1/3 der Stammdicke. Die Kerbe definiert die Fallrichtung des Baumes und ist wichtig, damit der Baum tatsächlich in die erhoffte Richtung kippt. Bevor mit der Fällung begonnen wird, ist es von besonderer Bedeutung, den jeweiligen Fallwinkel und die genaue Falllänge zu ermitteln. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Baum im Fallen Schäden an Gebäuden oder Außenanlagen bewirkt. Deshalb ist es anzuraten, immer einen erfahrenen Spezialisten mit dem Auftrag zu betrauen. Je größer und dicker der der Baum ist, desto umfangreicher ist auch ein eventueller Schaden. Bisweilen ist es auch ratsam, den Baum vor der Fällung auszudünnen und dickere Äste zu entfernen. Mit einem solchen Schritt minimiert sich das Gefahrenpotential, das von der Baumfällung ausgeht.
