Ein kleiner Querschnitt unseres Angebotes und einige Informationen über unsere Leistungen.
Wie lässt sich eine Baumfällung in Aumühle durch unsere Fachkräfte beschreiben?
Bei einer Baumfällung ist in der Regel eine amtliche Erlaubnis erforderlich. Als Grundlage wird regelmäßig ein Fachgutachten mit entsprechender Empfehlung verlangt. Zertifizierte Baumgutachter beurteilen den Baum auf seine Verkehrssicherheit. Wird nachgewiesen, dass der Baum eine Gefahr darstellt, wird eine Fällgenehmigung ausgesprochen. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die Zeiten vor, in denen die Baumfällung gestattet ist. Um die Pflanzen- und Tierwelt zu sichern, sind Baumfällungen in der Regel von März bis September verboten. Liegt eine Gefährdung vor, so können unter Umständen Ausnahmegenehmigungen zuerkannt werden. Beachten Sie aus diesem Grund bitte unbedingt die für Aumühle geltenden Verordnungen und Vorschriften. Sehr gerne machen sich unsere qualifizierten Fachkräfte direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie fachkompetent und informieren Sie über Ihre jeweiligen Möglichkeiten.
Wie eine professionelle Baumfällung vorgenommen wird:
- Begutachtung – Der Baum wird hinsichtlich Zustand, Größe und Umfeld sorgfältig geprüft.
- Genehmigung – Es wird geklärt, ob eine Fällgenehmigung erforderlich.
- Planung – Die Art und Weise der Baumfällung wird unter Heranziehung von Sicherheit und Umgebung festgelegt.
- Sicherheitsmaßnahmen – Der Arbeitsbereich wird gesperrt, um Personen und Sachwerte zu schützen.
- Zugang – Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung werden beseitigt, um genügend Arbeitsraum zu schaffen.
- Fälltechnik – Abhängig vom Standort wird die passende Fällmethode bestimmt.
- Baumfällung – Der Baum wird wird kontrolliert und sachgerecht gefällt oder abschnittsweise zerlegt.
- Astentfernung – Äste werden nach oder während der Fällung entfernt.
- Zerkleinerung – Stamm und Äste werden in transportfähige Stücke geschnitten.
- Abtransport – Das anfallende Holz und Schnittgut wird sachgerecht abtransportiert.
- Wurzelbehandlung – Der Stumpf wird auf Wunsch gefräst oder entfernt.
- Flächenreinigung – Die Arbeitsfläche wird von Resten und Schnittgut befreit.
- Entsorgung – Holz und Grünabfälle werden umweltkonform entsorgt oder verwertet.
- Nachbearbeitung – Die Arbeitsfläche wird für eine Neunutzung vorbereitet.
Die stabile Motorsäge wird bei der Baumfällung auf der Seite angesetzt, auf die der Baum aufschlagen soll. Unser Fachpersonal schneidet mit einer drehzahlstarken Kettensäge als Erstes eine Kerbe von zirka 45 Grad in das Holz. In der Fachsprache spricht man hierbei vom sog. Fallkerb. Der Radius des Fallkerbs beläuft sich in Abhängigkeit von der Größe des Baumes zirka 1/5 bis 1/3 des Stammdurchmessers. Die Kerbe definiert die Fallrichtung des Baumes und ist zentral, damit der Baum tatsächlich in die richtige Richtung fällt. Bevor mit der Baumfällung gestartet wird, ist es von großer Bedeutung, den jeweiligen Fallwinkel und die genaue Falllänge zu ermitteln. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Baum im Fallen Beschädigungen an Außenanlagen oder Gebäuden verursacht. Aus diesem Grunde ist es ratsam, immer einen fachkundigen Spezialisten mit den Aufgaben zu betrauen. Je dicker und größer ein der Baum ist, desto umfangreicher ist auch ein möglicher Schaden. Mitunter ist es auch anzuraten, den Baum vor der Fällung auszulichten und größere Äste zu entfernen. Mit einem solchen vorbereitenden Arbeitsschritt minimiert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.
